Info vom Ordnungsamt!
Gaststätten und Cafes dürfen am 08. September keinen Schankbereich mit Tischen und Stühlen vor ihrem Laden in der Boddinstraße haben. Eine Sondernutzungserlaubnis wurde nicht beantragt. Im übrigen würde ein Verkauf zu den üblichen Preisen den nicht-kommerziellen Charakter des Festes umgehen und ist daher nicht möglich.
Dies bedeutet, dass Gaststätten und Cafes am 08.
September auch dann, wenn sie einen Stand haben, nur zu nicht-kommerziellen Preisen Waren anbieten dürfen (sprich: die Preise müssen niedriger als die sonst veranschlagten Preise sein - Grenzen sind flüssig und müssen ggf. ausdiskutiert werden).
Ausweg:
Derzeit kann beim Ordnungsamt noch ein Schankvorgarten beantragt werden. Dies kostet einmalig 100,- € und 12,50 € zusätzlich pro Quadratmeter. Die Erlaubnis gilt dann für ein ganzes Jahr.
In diesem Falle könnten Gaststätten am 08. September ganz normal (also auch zu normalen Preisen) vor ihrer Tür Getränke und Essen verkaufen.
Ansprechpartner ist Herr Roloff, Tel.: 6809 2892.
Bitte teilt dies den Euch bekannten Gaststätten und Cafes mit.
Dies bedeutet, dass Gaststätten und Cafes am 08.
September auch dann, wenn sie einen Stand haben, nur zu nicht-kommerziellen Preisen Waren anbieten dürfen (sprich: die Preise müssen niedriger als die sonst veranschlagten Preise sein - Grenzen sind flüssig und müssen ggf. ausdiskutiert werden).
Ausweg:
Derzeit kann beim Ordnungsamt noch ein Schankvorgarten beantragt werden. Dies kostet einmalig 100,- € und 12,50 € zusätzlich pro Quadratmeter. Die Erlaubnis gilt dann für ein ganzes Jahr.
In diesem Falle könnten Gaststätten am 08. September ganz normal (also auch zu normalen Preisen) vor ihrer Tür Getränke und Essen verkaufen.
Ansprechpartner ist Herr Roloff, Tel.: 6809 2892.
Bitte teilt dies den Euch bekannten Gaststätten und Cafes mit.
mainzer - 23. Aug, 13:34

